Datenschutz, IT-Sicherheit
Bußgelder bis zu 250.000 Euro
Jedes Unternehmen, vom Ein-Mann-Betrieb bis zum Dax-Konzern, ist gesetzlich zu Maßnahmen zum Datenschutz verpflichtet.
Insbesondere besteht
- Auskunftspflicht gegenüber Betroffenen
- Dokumentationspflicht
- Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Wissentliche oder nichtwissentliche Verletzung der gesetzlichen Vorschriften wird mit Bußgeldern bis zu 250.000 Euro geahndet.
Datenschutz ist Marketing
Datenschutz ist jedoch kein notwendiges Übel, sondern vielmehr ein wichtiges Marketingmittel. Denn wer seinen Kunden deutlich zeigt, dass er sie und ihre persönlichen Daten wichtig nimmt, schafft Vertrauen und sorgt somit für eine starke Kundenbindung. Über Webseiten-Policies, transparente Verträge und Zertifikate wird den Kunden der verantwortungsvolle und gesetzeskonforme Umgang mit ihren Daten gerantiert. Dies ist insbesondere unter dem Aspekt der zunehmenden Sensibilisierung der Kunden ein ernormer Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor.
Datenschutz ist Chefsache
Die Geschäftsleitung ist für die Umsetzung der Datenschutzmaßnahmen verantwortlich und haftet sowohl zivil- als auch strafrechtlich für Verstöße oder Pannen - bis hinein in den Privatbereich.
Datenschutz rechnet sich
Aktiver Datenschutz zahlt sich aus durch
- hohe Kundenzufriedenheit
- Schutz vor Haftungsanforderungen
- verbesserte Bonität
Datenschutz ist einfach
Datenschutz erscheint nur auf den ersten Blick kompliziert. Durch transparente Einbindung in die täglichen Abläufe kann der erforderliche Schutz integriert werden. Die Schulung der Mitarbeiter sorgt für besseres Verständnis und entsprechende Akzeptanz. Externe Experten schonen betriebsinterne Ressourcen und machen den Aufwand kalkulierbar.
Wir unterstützen sie durch
- Feststellung des Datenschutz-Status
- Erstellung der gesetzlich geforderten Dokumentation
- Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten
- Schulung Ihrer MitarbeiterInnen
- Durchführung eines Datenschutz-Audits
- Zertifizierung
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